Spezialfall Hörgeräte: Lohnt sich eine Versicherung?
Um herauszufinden, ob es sinnvoll ist, seine Hörgeräte zu versichern, lohnt sich ein Blick auf die Leistungen, die ohnehin von der Krankenkasse, dem Hersteller oder dem Fachhändler angeboten werden.
Garantie:
Im Normalfall gibt es beim Hörgeräte-Kauf eine Hersteller- oder Händlergarantie. Es werden einzelne Funktionen festgelegt, die über einen bestimmten Zeitraum gesichert sein müssen. Tritt vor Ablauf der Garantielaufzeit ein Defekt einer dieser Funktionen ein, wird er kostenlos behoben. Die möglichen Garantiefälle erweisen sich bei Hörgeräten jedoch als recht überschaubar und decken lediglich einen Bruchteil der möglichen Gefahrenquellen ab.
Gewährleistung:
Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Sie “gewährleistet”, dass das Hörgerät fehlerfrei an den Kunden übergeben wurde. Ein Gewährleistungsfall tritt zum Beispiel dann ein, wenn während der Fertigung ein Fehler unterlaufen ist, der erst später zum Vorschein kommt. Reparatur oder Ersatz erfolgt dann kostenlos durch den Hersteller.
Krankenkasse:
Die Krankenkassen sehen nicht nur eine Kaufbeteiligung an den Hörgeräten vor, sondern auch eine Reparaturpauschale. Diese beträgt ca. 150 € für 6 Jahre und kann für Wartungen genutzt werden, oder aber auch für die Reparatur eines Schadens. In vielen Fällen ist dieser Betrag für ein ganzes Hörgeräteleben jedoch viel zu knapp bemessen. So viel kann bereits der Austausch eines defekten Hörers kosten – Eine Maßnahme, mit der mindestens ein mal zu rechnen ist.